Versicherungsschutz für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes
71 Millionen Fahrräder gibt es in Deutschland. Statistisch gesehen besitzt also fast jeder Deutsche ein
Fahrrad. 60 Millionen Menschen fahren laut dem Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) regelmäßig Fahrrad und die Tendenz ist weiter steigend. Ob für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder für
Ausflüge – Fahrräder haben sich längst als sportliche und umweltfreundliche Alternative im Stadt- und Straßenverkehr etabliert. Und zwar für alle Altersgruppen. Umso wichtiger ist der richtige
Versicherungsschutz. Denn neben Fahrrädern rollen auch immer mehr E-Bikes und Pedelecs auf den Straßen. Nicht alle gelten als Fahrräder, einige erfordern speziellen
Versicherungsschutz.
Als Sport- und Freizeitgeräte sind Fahrräder in der Hausratversicherung eingeschlossen und damit gegen Schäden
durch Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch versichert. Wird das Rad also aus einem aufgebrochenen Keller gestohlen, zahlt die Hausratversicherung. Wird es jedoch an einer Laterne angeschlossen und
dann dort gestohlen, gilt dies nicht als Einbruchdiebstahl. Für diesen „einfachen Diebstahl“ brauchen Fahrradbesitzer einen speziellen Schutz. In guten Hausratversicherungen ist dieser
eingeschlossen. Damit kann das Fahrrad in der Regel mit einem Wert von bis drei Prozent der Versicherungssumme der Hausratversicherung versichert werden. Grundsätzlich müssen Fahrräder immer mit
einem Schloss gesichert werden, damit die Versicherung bei einem Diebstahl greift.
Teurere Fahrräder, die nicht ausreichend über die Hausratversicherung versichert werden können, lassen sich
über separate Fahrradversicherungen versichern. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht allein auf Diebstahl, sondern kann auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen
beinhalten. Interessierte Verbraucher sollten auf die Höhe der möglichen Selbstbeteiligung achten. Da diese Versicherungen sehr teuer sind, sollte sich jeder überlegen, ob der Abschluss wirklich
sinnvoll ist.
Mit der Privathaftpflichtversicherung schützen sich Fahrradfahrer vor Kosten, die durch Schäden entstehen, die
sie mit dem Fahrrad verursachen. Für Besitzer von E-Bikes und Pedelecs gelten jedoch besondere Bedingungen. So müssen E-Bikes und S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können, ein
Versicherungskennzeichen haben und sind darüber haftpflichtversichert. Pedelecs, die den Fahrer während des Tretens über einen Elektromotor nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h
und mit einer Leistung von maximal 250 Watt unterstützen, werden von einigen Versicherungen dem Fahrrad gleichgestellt und entsprechend beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Auf
jeden Fall sollten Radler in ihre Policen schauen, wenn sie wünschen, dass ihr E-Bike oder Pedelec mitversichert ist.